Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

1. Liefer- und Zahlungsbedingungen
Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Angebot
Alle Angebote erfolgen freibleibend, falls nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von Bakerman® bestätigt wurden. Auch die Lieferung der Ware gilt als Bestätigung.

3. Preise
Die Preise ergeben sich aus der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste – Änderungen vorbehalten.

4. Rücktrittsvorbehalt
Wir sind zum Rücktritt berechtigt, wenn unvermeidbare Behinderungen bei der Rohwarenbeschaffung sowie Ereignisse von höherer Gewalt (z.B. eine nicht ausreichende Ernte, Transportschwierigkeiten, behördliche Verfügungen, Streiks, Aussperrungen, unvorhergesehene Betriebsstörungen, Energiemangel, Verkehrsstörungen) eingetreten und diese nicht nur vorübergehend sind. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

5. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht über bei Anlieferung durch Bakerman® oder durch von Bakerman® beauftragte Speditionen mit der Übergabe am Bestimmungsort oder bei Abholung durch den Kunden oder in seinem Auftrag fahrende Fahrzeuge, wenn die Ware den Laderaum bzw. die Laderampe von Bakerman® verlassen hat.

6. Lieferung
Vereinbarte Lieferfristen gelten als ca. im Rahmen zumutbarer Toleranzen. Lieferungen erfolgen frei Haus, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

7. Annahmeverzug
Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, kann Bakerman® nach Ablauf einer Nachfrist von längstens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.

8. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Aufrechnungen oder die Ausübung von Rückbehaltungsrechten sind nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen zulässig. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden ab Fälligkeitstag bankübliche Zinsen berechnet. Die Hereinnahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Bei Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers oder bei einer sonstigen Gefährdung des Zahlungsanspruchs ist Bakerman®, auch nach vorheriger Bestätigung des Auftrags, berechtigt, nach eigenem Ermessen die Sicherstellung oder Vorauszahlung des Rechnungsbetrages zu verlangen. Außerdem können von Bakerman® in solchen Fällen sämtliche offene Forderungen sofort zahlbar gestellt werden. Unter Verschlechterung der Vermögenslage versteht Bakerman® außer der Ankündigung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens insbesondere auch Zielüberschreitungen bei anderen Forderungen.

9. Eigentumsvorbehalt
Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB macht Bakerman® für alle gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die Bakerman® gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, geltend. Der Kunde darf über die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen, solange er nicht mit der Zahlung in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Bakerman® ab. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an Bakerman® abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von Bakerman® hinweisen und Bakerman® unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist Bakerman® berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzuholen bzw. Wertersatz zu verlangen. Bakerman® wird auf Verlangen die gegebenen Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben, soweit ihr Wert Bakerman® Forderungen nachhaltig um mehr als 10% übersteigt.

10. Gewährleistung
Sichtbare Mängel und Mengenabweichungen müssen vom Frachtführer sofort bei Warenannahme schriftlich bestätigt werden. Darüber hinaus hat der Kunde die Ware sofort nach Empfang im angemessenen Umfang zu überprüfen und etwaige Mängel sofort nach Feststellung zu rügen. Die Ware ist bis zu einer Nachprüfung sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Bei berechtigten Beanstandungen kann der Kunde die Lieferung mangelfreier Ware verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

11. Schriftform/ Nichtigkeitsklausel
Abweichungen von diesen Bedingungen sowie sonstige Abmachungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von Bakerman® schriftlich bestätigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gronau i.Westf. Alle Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Bakerman® unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.